Die Strukturen des Vereins sind teilweise verändert worden. Sein Aufgabenspektrum hat sich erweitert. Auf neue alpine Sportarten muss ebenso reagiert werden wie auf neue technische Anforderungen für Vereinseinrichtungen wie z.B. in Hochgebirgshütten oder künstlichen Kletteranlagen.
Ebenso unterliegen die Erwartungshaltungen und Nutzungsansprüche der Mitglieder einem stetigen Wandel. Das alles wirkt sich natürlich auf die rechtlichen Belange eines so großen alpinen Vereins aus. Nicht zuletzt muss sich auch die Rechtsprechung zunehmend mit alpinen Haftungsfällen auseinander setzen und sich fortentwickeln.
Dem hat die Kommission Recht mit dem Rechtshandbuch mit Endredaktion Januar 2018 Rechnung getragen.
Das Rechtshandbuch wendet sich an alle Mitwirkenden im DAV, egal ob sie im Bundesverband oder in den Sektionen, egal ob sie ehrenamtlich oder hauptberuflich tätig sind oder werden.
Empfohlen wird allen – gleich in welcher Funktion – bei allen Planungen und Unternehmungen, ganz besonders im alpinen Bereich, mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln, zumal sie diese ja auch in persönlichen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Wer in seinem Engagement für den DAV diese Regel beherzigt, braucht negative rechtliche Konsequenzen seines Tuns nicht zu befürchten.
Weil die Arbeitsgebiete vieler DAV-Sektionen in den österreichischen Alpen liegen und ein Großteil der bergsportlichen Aktivitäten des DAV und seiner Mitglieder in Österreich stattfindet, wird häufig auch die österreichische Rechtslage dargestellt und auf die österreichische Rechtsprechung eingegangen.